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 | Luftdichtheitsnachweis nach DIN |
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Blower Door
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Die Luftdichtheit einer Immobilie spart nicht nur Energie, vielmehr schützt sie durch die Verhinderung der Tauwasserausbildung vor Beschädigungen an der Bausubstanz und gesundheitsschädlichem Schimmelbefall. BLOWER DOOR ist eine geeignete Methode zur Überprüfung der Gebäudedichtheit. In Verbindung mit diversen anderen Messverfahren lassen sich so Baumängel aufdecken bevor ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
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Luftdichtheit und BlowerDoor-Messung
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Luftdichtheit ist seit DIN V 4108-7 (11/1996) Stand der Technik und nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 140 vom 31.07.1998 anerkannte Regel der Technik zur WSVO `95. Die unaufgeforderte Ausführung der Luftdichtheit durch Verarbeiter und Bauleiter wird demnach vorausgesetzt; der Bauherr hat ein Recht auf ein luftdichtes Gebäude. Wenn er eine BlowerDoor-Messung durchführen lässt, müssen die Grenzwerte eingehalten werden. Die aktuelle Fassung DIN 4108-7 ist von August 2001 und liegt im Weißdruck vor.
Die allgemeinen anerkannten Regeln der Baukunst setzen sich zusammen aus anerkannten wissenschaftlichen, technischen und wirklichen Erfahrungen im Bauwesen. Für einzelne Gewerke sind technische Anforderungen in sog. Regelwerken oder DIN-Normen festgelegt.
Abweichungen der Werkleistung von den allgemeinen anerkannten Regeln der Baukunst/Technik begründen grundsätzlich deren Mangelhaftigkeit und damit gleichzeitig Gewährleistungsansprüche des Bauherrn.
Ändern sich die Regeln der Baukunst während der Bauausführung, schuldet der Unternehmer den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Standard, kann hierfür jedoch u.U. auch eine zusätzliche Vergütung verlangen.
Mangelhafte Luftdichtung kann als verdeckter Mangel beurteilt werden, für den im Fall von Organisationsverschulden bis zu 30 Jahre gehaftet werden muss.
(BlowerDoor GmbH)
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Aufbau einer gleichbleibenden Druckdifferenz
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Aufbau und Messung
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Zusammenfassung der Normen und Grenzwerte
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Normen und Grenzwerte für die Messung der Luftdurchlässigkeit n50 mit der BlowerDoor
Nach DIN 4108-7 (August2001) und EnEV (Februar 2002) gilt für
Gebäude mit natürlicher Lüftung (Fensterlüftung)
n50 = 3 (1/h)
Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen (auch Abluftanlagen)
n50 = 1,5 (1/h)
Insbesondere bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist eine deutliche Unterschreitung des oben angegebenen Grenzwertes sinnvoll (DIN 4108-7).
Anzustreben auf Grund energetischer Gesichtspunkte
n50 = 1 (1/h)
Nach den Kriterien des Passivhausinstituts Darmstadt, Dr. Wolfgang Feist gilt für Passivhäuser
n50 = 0,6 (1/h)
n50 (volumenbezogener Leckagestrom) Der gemessene Luftvolumenstrom wird durch das Innenvolumen dividiert.
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